Hinweisgebersystem

Cellforce und Porsche lehnen jede Form von Korruption, Kartellbildung, Geldwäsche oder sonstiger Wirtschaftskriminalität ab und dulden keine rechtswidrigen Praktiken durch Führungskräfte, Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner oder Amtsträger.

Cellforce und Porsche dulden keine Regelverstöße

Cellforce und Porsche nehmen Hinweise auf mögliche Regelverstöße sehr ernst, gehen diesen sorgfältig nach und reagieren auf festgestellte Regelverstöße angemessen unter Einhaltung arbeits- und mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben.

Warum ist ein Hinweisgebersystem wichtig?

Die Einhaltung von geltenden Gesetzen und internen Regeln („Compliance“) ist für alle Beschäftigten von Cellforce eine Selbstverständlichkeit und zentrale Voraussetzung sowohl für den geschäftlichen Erfolg von Cellforce und Porsche als auch einer hohen Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit.

Dabei spielen Werte wie die Übernahme von Verantwortung, Handeln aus Überzeugung und mit Standfestigkeit, gegenseitiger Respekt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit eine große Rolle. Dazu gehört aber auch, Fehler und Versäumnisse offen anzusprechen, Entscheidungen kritisch zu hinterfragen, sich bei Bedarf einen Rat einzuholen und begründete Verdachtsmomente auf mögliche Regelverstöße zu melden.

Damit potenzielle Regelverstöße rechtzeitig gemeldet, standardisiert aufgearbeitet, zeitnah abgestellt und angemessen geahndet werden können, ist ein Hinweisgebersystem eingerichtet worden. Es steht allen Beschäftigten des Porsche Konzerns aber auch externen Dritten, wie Geschäftspartnern oder Kunden, zur Verfügung.

Das Hinweisgebersystem hilft so, regelkonformes Verhalten im Porsche Konzern sicherzustellen. Damit ist es ein wichtiges Element des Compliance Management Systems von Porsche und Teil einer guten Unternehmensführung.

Wofür ist das Hinweisgebersystem zuständig?

Das Hinweisgebersystem ist für Hinweise auf potenzielle Regelverstöße durch Beschäftigte des Porsche Konzerns zuständig.

Regelverstöße sind vorsätzliche oder fahrlässige Verletzungen geltenden Rechts (z.B. Gesetze, Verordnungen etc.) oder unternehmensinterner Regelungen, insbesondere Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze sowie Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten durch Beschäftigte des Porsche Konzerns, die sie im Zusammenhang mit oder aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Porsche Konzern begehen.

Eine wichtige Säule des Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Mitarbeiter, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Die Verhaltensgrundsätze (PDF) fassen hierbei die wichtigsten Grundsätze und Erwartungen an rechtmäßiges, integres und nachhaltiges Handeln im Porsche Konzern in einer verbindlichen Leitlinie für alle Führungskräfte und Mitarbeiter zusammen. Dazu gehört u.a. der Umgang mit Interessenkonflikten, die Bekämpfung von Korruption in jeglicher Form, ein angemessenes Verhalten innerhalb des Konzerns sowie gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Amtsträgern sowie die Übernahme von Verantwortung für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.

Kundenbeschwerden gehören hingegen nicht ins Hinweisgebersystem.

Wie kann ein Hinweis gemeldet werden?

Um einen Hinweis auf einen Regelverstoß durch Beschäftigte des Porsche Konzerns abzugeben, stehen Ihnen verschiedene Meldekanäle wie z.B. die Interne Hinweisgeberstelle von Porsche, eine Telefon-Hotline, ein E-Mail-Postfach oder die Ombudsleute des Volkswagen Konzerns zur Verfügung. Bei diesen sog. Ombudsleuten handelt es sich um zwei externe durch den Volkswagen Konzern beauftragte Rechtsanwälte, die allen Hinweisgebern als Ansprechpartner rund um die Uhr über verschiedene Meldewege kostenfrei zur Verfügung stehen. Die Ombudsleute unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Hinweisgeber entscheiden selbst, ob sie gegenüber Porsche ihre Identität preisgeben wollen oder nicht. Die Ombudsleute stellen sicher, dass Hinweise von Hinweisgebern, die unbekannt bleiben möchten, anonymisiert an die Interne Hinweisgeberstelle weitergeleitet werden.

Damit ein Hinweis korrekt bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass dieser so konkret wie möglich ist. Dabei helfen die fünf nachfolgenden W-Fragen:

> Wer? > Was? > Wann? > Wie? > Wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen und Ihren Hinweis nicht gänzlich anonym, also ohne die Möglichkeit von Rückfragen, abgeben.

Hinweisgeber haben aufgrund der Meldung entsprechender Verdachtsfälle keinerlei Sanktionen oder sonstige Benachteiligungen durch CELLFORCE oder Porsche zu befürchten.

Welche Meldekanäle stehen zur Verfügung?

Interne Hinweisgeberstelle

Adresse:
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
GR – Hinweisgeberstelle
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 911-244 44
Fax: +49 (0)711 911-263 96
E-Mail: hinweisgeberstelle(at)porsche.de

Externe Ombudsleute

RECHTSANWALT DR. RAINER BUCHERT

Adresse:
Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt
Telefon: +49 (0)69 71 03 33 30
Fax: +49 (0)69 71 03 44 44
E-Mail: dr-buchert(at)dr-buchert.de

RECHTSANWALT THOMAS ROHRBACH

Adresse:
Wildgäßchen 4, 60599 Frankfurt
Telefon: +49 (0)69 65 30 03 56
Fax: +49 (0)69 65 00 95 23
E-Mail: rohrbach(at)ra-rohrbach.de

24/7-Hotline
Unter der Telefonnummer +49 (0) 69 65 30 04 90 wird mitgeteilt, wie der Kontakt zu den Ombudsleuten hergestellt werden kann.

Online-Meldungen (Business Keeper Management System/BKMS)

Neben den klassischen Wegen (Telefon, Fax, E-Mail, Post) können Hinweisgeber auch das sogenannte Business Keeper Management System (BKMS) für Online-Meldungen nutzen. Das BKMS ist ein technisch besonders gesicherter Raum, der speziell für die elektronische Abgabe von anonymen Hinweisen entwickelt wurde. Hinweisgeber kommunizieren über ein virtuelles Postfach mit einem Alias-Namen, den sie frei wählen können. Name, Telefonnummer oder andere Kontaktdaten werden dabei nicht erhoben. Das BKMS ist über die Internetseite der Ombudsleute von überall auf der Welt und zu jedem Zeitpunkt zu erreichen.

Hier können Sie die Ombudsleute direkt kontaktieren. https://www.ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/

Kann ein Hinweis auch anonym abgegeben werden?

Ja, sowohl die Interne Hinweisgeberstelle als auch die externen Ombudsleute nehmen anonyme Hinweise entgegen. Beim Online-Verfahren kommunizieren die Hinweisgeber über ein virtuelles Postfach mit einem Alias-Namen, den sie frei wählen können. Name, Telefonnummer oder andere Kontaktdaten werden dabei nicht erhoben.

Generell sollte bei anonymen Hinweisen Folgendes beachtet werden: Bei der Bearbeitung von Hinweisen sind häufig Rückfragen erforderlich, um die Hinweise vollständig verstehen und bewerten zu können. Bei anonymen Meldungen ohne Kontaktdaten des Hinweisgebers ist diese wichtige Kommunikation nicht möglich. Im ungünstigsten Fall kann das dazu führen, dass Hinweise, die weiterverfolgt werden müssten, aufgrund fehlender Informationen nicht entsprechend bearbeitet werden können. Deshalb ist die Angabe von Kontaktdaten, auch wenn hierfür eine anonymisierte E-Mail-Adresse vom Hinweisgeber erstellt werden muss, wichtig.

Datenschutzinfomationen zum Hinweisgebersystem

Die Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem finden Sie hier:

https://files.porsche.com/filestore/download/germany/none/aboutporsche-overview-compliance-overview-compliance/default/6d9d3c1c-fe6b-11ea-80ce-005056bbdc38/Datenschutzinformation-Compliance-und-interne-Ermittlungen.pdf

https://files.porsche.com/filestore/download/germany/none/aboutporsche-overview-compliance-overview-hinweisgebersystem/default/1b8847ce-fe7d-11ea-80ce-005056bbdc38/Datenschutzinformation-zum-Hinweisgebersystem.pdf

https://files.porsche.com/filestore/download/germany/none/aboutporsche-overview-compliance-overview-hinweisgebersystem-allgemein/default/0420a801-fe7d-11ea-80ce-005056bbdc38/Datenschutzinformation-zum-Hinweisgebersystem-Allgemein.pdf